Der Weg zum Führerausweis

Wenn Du dich ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, brauchst du einen Führerausweis. Dein Führerausweis muss der Art des Fahrzeugs entsprechen, das du lenkst. Du willst wissen, für welche Fahrzeugart du welchen Führerausweis brauchst?

Hier findest du online zu allen Kategorien eine kurze Beschreibung plus Informationen zum Erwerb des Führerausweises in dieser Kategorie.

Vom Lernfahrausweis zum Führerausweis

Je nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. Der Weg zu meinem Ausweis

Nothelferkurs
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Webseite anerkannte Kursveranstalter

Gesuchsformular Lernfahrausweis
Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis kannst du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons beziehen. Liste der Strassenverkehrsämter

In verschiedenen Kantonen sind die Formulare auch bei den Stadt-/ Gemeindeverwaltungen oder Polizeistellen erhältlich.

  1. Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
  2. Einen Sehtest bei einem Augenarzt/einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
  3. Für die Anmeldung sind 1 oder 2 farbige Passfotos notwendig.
  4. Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deiner Identität bestätigen.

Theorieprüfung
Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen.

Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhälst du den Lernfahrausweis per Post.

Nur Motorrad: Motorradgrundkurs
Du absolvierst innert 4 Monaten die praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation. Der Ausweis wird um 12 Monate verlängert.

Verkehrskunde
Du absolvierst bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation den Verkehrskundeunterricht.

Praktische Führerprüfung
Du meldest dich bei mir an und ich melde dich dann nach erfolgreicher Ausbildung zur Führerprüfung an.

Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung erhälst du dann deinen Führerausweis per Post. Sehr wichtig: die Infos unter Ausweis auf Probe!

Zum Gesuchsformular ►

Führerausweis auf Probe

Führerausweis auf Probe
Personen, welche erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe.

Die Probezeit endet 3 Jahre nach Prüfungsdatum und ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b ‚Ablaufdatum‘ vermerkt.

Diese Regelung gilt nicht für Personen, die bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder B besitzen oder wer vor dem 1. Dezember 1987 geboren wurde und vor dem 1. Dezember 2005 ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A oder B gestellt hat.

Diese Regelung gilt auch für Personen, welche nach dem 1. Dezember 2005 im Ausland einen Führerausweis der Kategorie A oder B erworben haben und das Dokument in ein Schweizerisches umtauschen müssen.

Beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises beträgt die Probezeit nicht automatisch drei Jahre. Für die Berechnung wird das Prüfungsdatum im ausländischen Führerausweis, das Einreisedatum in die Schweiz und das Ausstellungsdatum des neuen Schweizer Führerausweises berücksichtigt.

Weiterbildungskurse (WAB)
Nach bestandener Führerprüfung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten den Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Kursanbieter absolvieren.

Informationen zur Zweiphasenausbildung finden Sie unter www.2phasen.ch.

Die obligatorische Weiterbildung

Informationen zur Weiterausbildung

Weiterausbildungskurse (WAB)
Für den Führerausweis auf Probe gilt:

Nach bestandener Führerprüfung musst du innerhalb von 12 Monaten den Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Kursanbieter absolvieren.

Unbefristeter Führerausweis
Nach Ablauf der Probezeit wird dir der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht besucht wurde?

Ist die Probezeit abgelaufen und der Weiterausbildungstag wurde nicht absolviert, so besteht keine Fahrberechtigung mehr!
Du musst den eintägigen WAB-Kurs absolvieren. Zuerst musst du dich bei einem Kursanbieter (www.2-phasen.ch) anmelden und die Anmeldebestätigung beim Strassenverkehrsamt einreichen. Das Strassenverkehrsamt gibt dir dann die Fahrbewilligung für den WAB-Kurs. Nachdem du den WAB-Kurs absolviert hast, erhälst due den unbefristeten Führerausweis per Post. Bis zum Erhalt des unbefristeten Führerausweises darfst du nicht fahren.

Führerausweis Entzug
Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) aufgrund eines positiven verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.

Betrifft die Annullierung nur die Kategorien und Unterkategorien, stellt das Strassenverkehrsamt einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.

Detaillierte Informationen finden Sie unter:

Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder berufsmässig Personentransporte führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben

 

Hat jemand den Wohnsitz in der Schweiz und erwirbt im Ausland einen Führerausweis, wird dieser anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden!

Auf einen Blick: Der Weg zum Führerausweis

Mindestalter 18 Jahre
Erforderliche Kategorie keine
Nothelferkurs ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1
Zusatztheorieprüfung keine
Verkehrskunde darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen, ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1.
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate
Lernfahrten

· Lernfahrausweis notwendig.

· Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

· Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.

Zusätzliche Berechtigungen B1, F, G, M
Weitere Berechtigungen

Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:

· für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen

· zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug

· zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure

· zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige

· für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung

Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes

Führerausweis auf Probe Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten musst du innerhalb der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs besuchen. Der Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Führerausweises ist frühestens einen Monat vor Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe dem am Wohnort zuständigen Strassenverkehrsamt einzureichen.

 

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